Sie möchten das Kind Ihrer thailändischen Ehefrau nach Deutschland holen?
Wir übernehmen Übersetzung, Legalisation und Beantragung des Visums –
damit der Familiennachzug reibungslos klappt.
Kindesnachzug aus Thailand nach Deutschland – einfach mit thailaendisch.de
Ihre thailändische Ehefrau hat ein Kind, das Sie nach Deutschland holen möchten?
Oder planen Sie nach der Eheschließung in Thailand den Nachzug thailändischer Kinder nach Deutschland?
Dann sind Sie bei thailaendisch.de, Deutschlands führendem Spezialisten für Übersetzungen, Legalisation und Visa aus Thailand, genau richtig.
Wir übernehmen alle Schritte des Kindernachzugs – von der Zusammenstellung der Unterlagen über Übersetzung und Legalisation bis zur Beantragung und Abholung des Visums bei VFS Global, dem externen Dienstleister der Deutschen Botschaft Bangkok.
Ablauf des Kindesnachzugs aus Thailand – Schritt für Schritt
1. Reisepass des Kindes
Das Kind benötigt einen eigenen Reisepass. Dieser kann mittels einer beim Thailändischen Generalkonsulat Frankfurt oder der Königlich-Thailändischen Botschaft Berlin ausgestellten Vollmacht durch Dritte beantragt werden.
2. Erforderliche Unterlagen
Für den Visumantrag sind in der Regel folgende Dokumente notwendig:
- Reisepass & Passbilder des Kindes
- Geburtsurkunde und Hausregisterauszug (oder Melderegisterauszug)
- Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- ggf. Nachweise über Namensänderungen
- ggf. Beschluss oder Gerichtsurteil
- ggf. Erörterungsbericht des Jugend- und Familiengerichts
- ggf. Zustimmungserklärung des Kindes
Alle Dokumente müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden – dies übernehmen wir direkt in Bangkok oder Deutschland.
Rechtliche Voraussetzungen für das Sorgerecht
Fall 1 – Kinder aus einer Vorehe
War Ihre Ehefrau bereits verheiratet, muss das Scheidungsurteil oder der Scheidungseintrag vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass sie das alleinige Sorgerecht hat.
Liegt das Sorgerecht beim Kindesvater, muss dieses durch ein Gerichtsverfahren oder einen Vergleich in Thailand auf die Mutter übertragen werden.
Fall 2 – Uneheliche Kinder
Handelt es sich um ein nichteheliches Kind, liegt das Sorgerecht automatisch bei der Mutter, sofern der Vater die Vaterschaft nicht anerkannt oder gerichtlich feststellen lassen hat. Der Nachweis erfolgt durch eine Sorgerechtsbescheinigung (PorKhor.14) des örtlichen Bezirksamts (Amphoe).
Diese Dokumente müssen legalisiert und übersetzt werden.
Übersetzung und Legalisation der thailändischen Dokumente
Vor der Beantragung des Visums müssen die thailändischen Originalunterlagen von der Deutschen Botschaft Bangkok legalisiert werden. Hierbei wir die Echtheit der Dokumente bestätigt. Die Bearbeitung kann bis zu acht Wochen dauern.
Wir übernehmen für Sie
- Einreichung & Gebührenzahlung bei der Botschaft
- Abholung der legalisierten Dokumente
- Fertigung beglaubigter Übersetzungen Thai ↔ Deutsch
Beantragung des Visums zum Kindernachzug
Nach erfolgter Legalisation kann der Visumantrag bei VFS Global (Bangkok) eingereicht werden. Dieser wird an das zuständige Ausländeramt in Deutschland weitergeleitet.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 3 Monate.
Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Beantragung für Sie – inklusive Einreichung, Nachverfolgung und Abholung des Visums. Hierfür benötigen wir lediglich eine Vollmacht mit notariell beglaubigter Unterschrift der Kindesmutter, die im Original an unser Büro in Bangkok gesendet wird.
Nach der Visumserteilung
Nach Erteilung des Visums kümmern Sie sich um:
- Flugticket (einfache Strecke genügt)
- Reisekrankenversicherung (Incoming, 90 Tage gültig ab Flugdatum)
Wir beraten Sie gern zu diesen Schritten.
Unsere Komplettlösung – alles aus einer Hand
Mit thailaendisch.de sparen Sie Zeit, Geld und unnötige Reisen.
Unser Service für den Kindesnachzug aus Thailand nach Deutschland umfasst:
- Beratung zur Dokumentenbeschaffung
- Fertigung beglaubigter Übersetzungen (Thai ↔ Deutsch)
- Legalisation der thailändischen Dokumente bei der Deutschen Botschaft
- Beantragung & Abholung des Visums
- Beratung in deutscher & thailändischer Sprache
- Standorte in Deutschland und Thailand
- Anerkannt von Botschaften, Gerichten und Standesämtern
- Alles aus einer Hand – zuverlässig, schnell und rechtssicher
FAQ – Kindesnachzug aus Thailand (Familienzusammenführung)
Der Kindesnachzug aus Thailand bezeichnet die Familienzusammenführung eines minderjährigen thailändischen Kindes mit einem in Deutschland lebenden Elternteil. Ziel ist es, dass das Kind dauerhaft in Deutschland leben darf. Voraussetzung ist in der Regel ein entsprechendes Visum zur Familienzusammenführung.
Für den Kindesnachzug aus Thailand müssen u. a. das Sorgerecht, die familiäre Beziehung sowie der gewöhnliche Aufenthalt des Elternteils in Deutschland Wohnraum und Einkommen nachgewiesen werden. Zusätzlich sind verschiedene thailändische Urkunden erforderlich, die legalisiert und beglaubigt übersetzt werden müssen.
Beglaubigte Übersetzungen sind ein zentraler Bestandteil des Verfahrens. Thailändische Urkunden wie Geburtsurkunden, Sorgerechtsnachweise oder Gerichtsbeschlüsse müssen nicht nur durch die Deutsche Botschaft Bangkok legalisiert, sondern als beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden, damit sie von Ausländerbehörde, Botschaft und anderen Stellen akzeptiert werden.
Weitere Fragen und Antworten zum Kindesnachzug und zur Familienzusammenführung finden Sie in unserem ausführlichen FAQ-Bereich.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
- Situation klären
Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen für den Kindesnachzug aus Thailand erfüllt sind (Alter des Kindes, Sorgerecht, Aufenthaltsstatus des Elternteils in Deutschland).
- Thailändische Unterlagen zusammenstellen
Benötigt werden je nach Fall u. a. Geburtsurkunde des Kindes, Sorgerechtsnachweis oder gerichtliche Entscheidung, Hausregisterauszug aus Thailand.
- Legalisation und Übersetzung der thailändischen Dokumente
Alle relevanten thailändischen Dokumente müssen durch die Deutsche Botschaft Bangkok legalisiert und durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer übersetzt vorliegen, damit sie von der Visastelle anerkannt werden.
- Visumantrag vorbereiten
Die Unterlagen werden für den Visumantrag zum Kindesnachzug bei der Visastelle der Deutschen Botschaft Bangkok bzw. für die Ausländerbehörde in Deutschland benötigt.
- Behördliche Prüfung und Erteilung des Visums
Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen prüfen die zuständigen Stellen den Antrag. Die Unterlagen müssen vollständig und korrekt übersetzt sein.
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